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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Digital Marketing Agency ROMBEY, Inhaber: Christopher Rombey, Theodor-Körner-Str. 29, 41812 Erkelenz, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden. Sie finden Anwendung auf Dienstleistungen der digitalen Werbung und des Marketings, die Erstellung individueller Websites, den Bau von PCs (Hardware) sowie allgemeine Informationsdienstleistungen, die der Anbieter gegenüber Verbrauchern und Unternehmern erbringt.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebot des Anbieters: Die Darstellung von Dienstleistungen und Produkten (z.B. PC-Systeme) auf der Website des Anbieters oder in Werbematerialien stellt noch kein bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar. Sie verstehen sich als Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Individuelle Angebote werden dem Kunden auf Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail) übermittelt.
2.2 Bestellung des Kunden: Der Kunde kann eine Anfrage oder Bestellung mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein ggf. vorhandenes Online-Bestellformular abgeben. Mit der Bestellung der gewünschten Leistung oder Ware gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
2.3 Auftragsbestätigung: Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt – sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart – erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (z.B. E-Mail) oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Schweigt der Anbieter auf ein Vertragsangebot des Kunden, so gilt dies nicht als Annahme.
2.4 Besondere Vereinbarungen: Bei individuell entwickelten Websites, Marketingkonzepten oder sonstigen kundenspezifischen Leistungen behält sich der Anbieter vor, Details des Leistungsumfangs in einem separaten Leistungsvertrag oder Pflichtenheft festzuhalten. Solche Dokumente werden Bestandteil des Vertrages. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen der Bestätigung durch den Anbieter in Textform.

3. Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1 Digitale Werbedienstleistungen und Informationsdienste: Der Anbieter erbringt vereinbarte Marketing- und Werbedienstleistungen (z.B. Erstellung einer Website, Betreuung von Social-Media-Kampagnen, SEO, Grafikdesign) nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang. Beratungs- und Informationsdienstleistungen werden sorgfältig und nach bestem Wissen erbracht, ein bestimmter Erfolg (z.B. eine Mindestanzahl an Besuchern oder Leads) ist – sofern nicht ausdrücklich zugesichert – nicht geschuldet.
3.2 Erstellung individueller Websites: Soweit Vertragsgegenstand die Entwicklung einer individuellen Website oder Software ist, schuldet der Anbieter die Herstellung des vereinbarten Werks (fertige Website/Funktionalität) frei von wesentlichen Mängeln. Der Anbieter wird dem Kunden Zwischenstände und finale Ergebnisse präsentieren. Der Kunde ist verpflichtet, eine fertiggestellte Website binnen angemessener Frist abzunehmen, sofern sie den vertraglichen Anforderungen entspricht. Etwaige Mängel sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, damit Nachbesserungen erfolgen können.
3.3 Bau von PCs (Hardwarelieferung): Beinhaltet der Vertrag die Lieferung von Hardware oder den Bau eines individuellen PCs, so schuldet der Anbieter die Zusammenstellung und Lieferung der vereinbarten Komponenten entsprechend der Spezifikation des Kunden. Geringfügige technische Abweichungen oder Verbesserungen (z.B. ein gleichwertiger Ersatz für nicht verfügbare Komponenten) bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und die vertragliche Leistung nicht beeinträchtigen.
3.4 Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten erbringen. Insbesondere hat der Kunde dem Anbieter benötigte Inhalte, Informationen und Daten, die zur Leistungserbringung (z.B. zur Erstellung einer Website oder Kampagne) erforderlich sind, in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern die Leistungsfristen entsprechend; gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
3.5 Termine und Fristen: Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Sollte der Anbieter einen verbindlich zugesagten Termin aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht einhalten können, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

4. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise: Alle Preise des Anbieters verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Bei Verbrauchern wird der Bruttoendpreis inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisangaben bzw. das individuelle Angebot des Anbieters.
4.2 Zusätzliche Kosten: Etwaige Zusatzkosten (z.B. Reisekosten, Versandkosten für Hardware, Lizenzgebühren für spezielle Software oder Materialien) werden dem Kunden im Angebot oder spätestens vor Leistungsbeginn mitgeteilt und sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Zahlungsfälligkeit: Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Rechnung in Textform (per E-Mail oder Papier) aus. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Zahlung leistet. Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen (§ 288 BGB); die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Vorauszahlung und Teilzahlungen: Der Anbieter ist insbesondere bei umfangreichen Projekten (z.B. Webentwicklungs-Projekte oder PC-Eigenbauten mit hohem Materialwert) berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4.5 Zurückbehaltungsrechte: Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

5.1 Eigentumsvorbehalt (bei Warenlieferungen): Gelieferte Waren (z.B. Computer/Hardware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters. Vor Übergang des Eigentums ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder sonst darüber zu verfügen, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (z.B. Pfändungen) hat der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
5.2 Einräumung von Nutzungsrechten (bei kreativen Leistungen): Bei Erbringung kreativer oder geistiger Dienstleistungen (z.B. Erstellung von Websites, Grafiken, Texten, Marketingkonzepten) räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Umfang der Nutzungsrechte (einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt oder unbeschränkt) richtet sich nach dem Vertragszweck oder der individuellen Vereinbarung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Urheberrechte und Leistungsschutzrechte beim Anbieter.
5.3 Referenznennung: Der Anbieter darf die für den Kunden erstellten Werke (z.B. Websites, Designs) im Rahmen seiner Eigenwerbung als Referenz anführen (etwa auf der eigenen Website), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Persönliche oder vertrauliche Daten des Kunden werden dabei nicht preisgegeben.

6. Liefer- und Versandbedingungen; Abnahme

6.1 Dienstleistungen: Bei Dienstleistungen erfolgt die Leistungserbringung zu den vereinbarten Terminen bzw. innerhalb der vereinbarten Fristen. Dienstleistungen werden je nach Art der Leistung entweder online (z.B. per E-Mail, Telefon, Telekonferenz) oder vor Ort beim Kunden erbracht, sofern dies vereinbart ist. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden nutzbar sind.
6.2 Hardware-Lieferungen: Sofern der Anbieter Hardware (z.B. einen individuell gebauten PC oder Peripheriegeräte) an den Kunden liefert, erfolgt der Versand auf Kosten des Kunden, sofern nicht kostenfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Wahl des Transportunternehmens obliegt dem Anbieter, wobei auf günstige und sichere Versandart geachtet wird.
6.3 Gefahrübergang: Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von diesem benannten Empfangsberechtigten über. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen bzw. bei Abholung durch den Kunden mit Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über (§ 447 BGB).
6.4 Lieferfristen bei Waren: Angegebene Lieferzeiten für Waren (z.B. PC-Systeme) berechnen sich ab Zahlungseingang, sofern Vorkasse vereinbart ist, andernfalls ab Vertragsschluss. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt nicht verfügbar sein, weil der Anbieter von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
6.5 Abnahme von Werkleistungen: Soweit der Anbieter ein Werk schuldet (z.B. eine erstellte Website oder Software), ist der Kunde zur Abnahme des Werks verpflichtet, sobald der Anbieter die Fertigstellung mitteilt und ggf. eine Teststellung ermöglicht. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wird keine ausdrückliche Abnahme erklärt, gilt die Leistung zwei (2) Wochen nach Bereitstellung zur Abnahme als vom Kunden stillschweigend abgenommen, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel rügt und die Nutzung aufgenommen hat. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist (siehe Ziffer 8).

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

7.1 Widerrufsrecht: Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Online, E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Der Anbieter belehrt Verbraucher im Anhang dieser AGB in einer gesonderten Widerrufsbelehrung über die Bedingungen, Fristen und Folgen des Widerrufsrechts. Verbraucher können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
7.2 Ausschluss des Widerrufs: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die kundenspezifische Dienstleistungen oder Waren zum Gegenstand haben, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Dies ist insbesondere der Fall bei individuell erstellten Websites, maßgeschneiderten Marketingkonzepten oder speziell nach Kundenwunsch zusammengestellten PC-Systemen, soweit die Komponenten nicht vorgefertigt sind und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ebenso erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und erst mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
7.3 Folgen des Widerrufs: Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht form- und fristgerecht Gebrauch, so sind bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Im Falle des Widerrufs von Warenlieferungen hat der Verbraucher die Ware unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf, an den Anbieter zurückzusenden. Der Anbieter erstattet dem Verbraucher alle geleisteten Zahlungen (inklusive Lieferkosten, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die aus einer vom Verbraucher gewählten teureren Versandart resultieren) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung. Für die Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Anbieter kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Weitere Einzelheiten zum Widerruf ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung im Anhang.

8. Gewährleistung (Mängelhaftung)

8.1 Sachmängel bei Waren (Kaufrecht): Für gelieferte Waren (z.B. Hardware/PC) gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht nach §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Gefahrübergang. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Neuwaren 12 Monate ab Gefahrübergang. Gegenüber Unternehmern sind Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht nachkommt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf vom Kunden bereitgestellte Komponenten, unsachgemäße Handhabung, vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen oder auf gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen sind.
8.2 Mängel bei Werkleistungen/Dienstleistungen: Bei Dienstleistungen und Werkleistungen gewährleistet der Anbieter die vertragsgemäße Erbringung. Liegt ein Mangel in einer erbrachten Werkleistung vor, ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet, d.h. nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Neuleistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde – bei Werkverträgen – nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz verlangen. Für Dienstverträge (ohne konkreten Erfolg) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen entsprechend; der Anbieter wird etwaige Leistungsmängel innerhalb angemessener Frist beseitigen, sobald der Kunde diese in nachvollziehbarer Form gerügt hat.
8.3 Garantien: Sofern der Anbieter oder Hersteller besondere Garantien gewähren (z.B. Funktionsgarantie für eine Website oder Herstellergarantie für Hardware-Komponenten), bleiben die gesetzlichen Mängelrechte hiervon unberührt und bestehen neben etwaigen Garantieansprüchen. Der Anbieter wird den Kunden über die Garantiebestimmungen gesondert informieren, soweit solche gewährt werden.
8.4 Rechtsmängel: Bei kreativen Leistungen versichert der Anbieter, dass diese frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden entgegenstehen. Der Anbieter stellt den Kunden von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei, sofern der Anbieter die Verletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren und ihm die Rechtsverteidigung überlassen.

9. Haftung

9.1 Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls haftet der Anbieter unbegrenzt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, soweit anwendbar, sowie im Umfang einer vom Anbieter gegebenen Garantie.
9.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – außer in den in 9.1 genannten Fällen – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen wird die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3 Haftungsausschluss: In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit, die nicht unter Ziffer 9.1 oder 9.2 fallen, haftet der Anbieter nicht. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für einen wirtschaftlichen Erfolg der Marketingmaßnahmen oder für entgangenen Gewinn des Kunden, soweit nicht ausnahmsweise eine Garantie hierfür übernommen wurde.
9.4 Mitverschulden und Datensicherung: Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden (z.B. unzureichende Mitwirkung, verspätete Zuarbeit oder unsachgemäße Bedienung gelieferter Produkte) wird dem Anbieter zugerechnet. Für Datenverlust haftet der Anbieter – außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nur, sofern der Kunde seine Daten in angemessenen Intervallen und dem Risiko entsprechende Weise gesichert hat, so dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.5 Verjährung von Schadenersatzansprüchen: Gegenüber Unternehmern verjähren Schadenersatzansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung gilt nicht bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder in Fällen von Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Datenschutz: Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten, Auftragsdetails) zweckgebunden und gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen (EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters (unter https://dma.rombey.eu/datenschutz) enthalten. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung einverstanden.
10.2 Auftragsverarbeitung: Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z.B. bei Betreuung von Online-Marketing-Kampagnen mit Kundendaten), schließen die Parteien ggf. einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
10.3 Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, geheim zu halten und sie – vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Mitteilungspflichten – Dritten nicht zugänglich zu machen. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, interne Unterlagen sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip gem. Art. 6 Abs. 2 ROM-I VO).
11.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters (Erkelenz). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
11.3 Änderungen und Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
11.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame Bestimmung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.